Natürlich wünschen wir uns zu Weihnachten, dass sich möglichst viele Firmen dazu entschliessen die Weihnachtsfeier wieder in einem Restaurant durchzuführen, damit unsere Genossenschaftsmitglieder wieder etwas aufatmen können. 🎄 Dennoch gibt es viele Gründe weshalb einige Firmen unentschlossen sind, die Feier in diesem Jahr wieder regulär durchzuführen.
Falls Sie sich trotz allen Schutzmassnahmen und Vorkehrungen dazu entschliessen, die Feier abzusagen, können Sie mit einer Lunch-Check Geschenkkarte den Mitarbeitenden ein Essen im kleinen Rahmen ermöglichen und unterstützen damit die Schweizer Gastronomie, welche erneut vor einer schwierigen Situation steht.
Lunch-Check bietet kreative Lösung
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitenden den für die Weihnachtsfeier vorgesehenen Betrag als Guthaben auf die Lunch-Check Geschenkkarte überweisen, profitieren gleich mehrfach. Sie demonstrieren der Belegschaft ihre Wertschätzung, indem sie ein gesundheitliches Risiko minimieren und lassen jeder/m Mitarbeitenden die Wahl, wann und in welchem Restaurant das Festessen genossen werden soll. Weil Kosten für das Unterhaltungsprogramm entfallen, kann der «Batzen» in diesem Jahr vielleicht sogar aufgerundet werden, was wiederum die Begünstigten freut.
Und das Beste: Obwohl die Mitarbeitenden von einer geldwerten Leistung profitieren, ist diese Lösung auch steuerlich attraktiv; bis zum Betrag von CHF 500 pro Ereignis und Mitarbeitenden gelten Lunch-Check Beiträge als Naturalgeschenk und müssen im Lohnausweis nicht deklariert werden.